++Wichtig++ Geänderte Corona-Regelungen++

++Wichtig++ Geänderte Corona-Regelungen++

Aufgrund der aktuellen hessischen Corona-Schutzmaßnahmen gilt für eure Behandlung auf Basis eines Rezeptes ab sofort die 3G-Regelung.

Das bedeutet, ihr benötigt einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, gerne auch eine FFP2-Maske, und seid entweder vollständig geimpft, genesen oder könnt einen tagesaktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen. Der Test sollte von einem offiziellen Testzentrum (darunter zählt auch euer Arbeitgeber) stammen. 

Die 3G-Regelung gilt ebenfalls für Kinder ab 6 Jahren. Hier können die Tests, die in der Schule durchgeführt werden, als Nachweis mitgebracht werden.

Für Leistungen, die ihr als Selbstzahler in Anspruch nehmen möchtet (hierzu zählen auch alle unsere Kurse und Trainingsmöglichkeiten im MTZ) gilt die 2G-Regelung. Bitte bringt deshalb zu eurem Termin neben eurem medizinischen Mund-Nasenschutz auch euren Impf- bzw. Genesungsnachweis mit.

Erneut vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung in diesen anstrengenden Zeiten